19 Jul
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Arbeitstreffen Nachhaltigkeit (exklusiv für Mitglieder), digital
Zeitpunkt
19.07.2023
10:00 - 11:00
Wir freuen uns sehr, dass wir Herrn Normal Müller, Referatsleiter im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewonnen haben, der uns einen Einblick in den aktuellen Stand und das Vorgehen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gibt.
Nutzen Sie in unserem digitalen Arbeitstreffen Nachhaltigkeit die Möglichkeit, sich zu informieren und nach einem halbstündigen Vortrag Fragen zustellen.
Hintergrund Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Das BAFA hat im letzten Jahr die inhaltlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen, um seinem gesetzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG nachzukommen.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.
Das Gesetz besteht seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen.
Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagements und Durchführung einer Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der unternehmerischen Menschenrechtsstrategie
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen
- Sofortige Ergreifung von Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentations- und Berichtspflicht für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten
Anmeldung:
Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.